Rechtliche Rahmenbedingungen für den Erwerb des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung
Umfassende Informationen über den Erwerb des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) finden Sie in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung lt. BGBl. II Nr. 112/ 2006.
Als zertifizierte Lehr-Supervisorin der WKO biete ich, Personen die den Erwerb des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) anstreben, sowohl Einzel- wie auch Gruppensupervision an.
Eine umfassende Liste weiterer qualifizierter Berater_innen (Expertenpool der WKO) finden Sie hier.
Darüber hinaus bin ich gemäß den Vorgaben der Gewerbeordnung § 3 und § 4 Abs. 2, ausbildungsberechtigt und biete Auszubildenden der Lebens- und Sozialberatung sowohl Gruppen- wie auch Einzelselbsterfahrung für den Erwerb des Gewerbescheins an.
Einzelselbsterfahrung für LSB Ausbildung
Einzelselbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater_innen (LSB) in Ausbildung. Anrechenbar für den Erwerb des Gewerbescheins Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung).
Gruppenselbsterfahrung für LSB Ausbildung
Gruppenselbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater_innen (LSB) in Ausbildung. Anrechenbar für den Erwerb des Gewerbescheins Lebens- und Sozialberatung.
offene Gruppen – laufende Termine – flexibler Einstieg!
Einzelsupervision für LSB Ausbildung
Einzelsupervision für Lebens- und Sozialberater_innen (LSB) in Ausbildung. Anrechenbar für den Erwerb des Gewerbescheins Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung).
Gruppensupervision für LSB Ausbildung
Gruppensupervision für Lebens- und Sozialberater_innen (LSB) in Ausbildung. Anrechenbar für den Erwerb des Gewerbescheins Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung).
offene Gruppen – laufende Termine – flexibler Einstieg!
„Wovon träumen Sie?“
„Was hält sie nachts wach?“
so oder so, reden wir drüber!
Angebote für Lebens- und Sozialberater_innen in Ausbildung