Rechtliche Rahmenbedingungen für den Erwerb des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung
Der in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung lt. BGBl. II Nr. 112/ 2006 vorgesehene Nachweis der fachlichen Qualifikation umfasst unter §1. Abs. 2 d) mind. 120h nachgewiesene Einheiten an Gruppenselbsterfahrung. Eine aktuelle Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu den erforderlichen fachlichen Tätigkeiten und fachlichen Qualifikationen finden Sie hier.
Gemäß den Vorgaben der Gewerbeordnung § 3 und § 4 Abs. 3 bin ich ausbildungsberechtigt und biete Auszubildenden der Lebens- und Sozialberatung sowohl Gruppen- wie auch Einzelselbsterfahrung für den Erwerb des Gewerbescheins an.
Personen die bereits das Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) ausüben und den Erwerb einer Ausbildungsberechtigung anstreben, haben ebenfalls die Möglichkeit im Rahmen meines Angebotes der Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung, die erforderlichen Stunden zu absolvieren.
Informationen und aktuelle Termine
aktuelle Termine:
Märchenseminar
Freitag, 20.08 – Samstag, 21.08.2021
und
Freitag, 08.10. – Samstag, 09.10.2021
Warum Gruppenselbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater_innen so wichtig ist:
- intensives kennenlernen der eigenen Person
- Verhalten und Rolle in Gruppen verstehen
- sich selbst neu Erleben
- Erweiterung der Beratungskompetenz
- sich selbst in der Rolle des Klienten bzw. der Klientin erfahren
Angebote für Lebens- und Sozialberater_innen in Ausbildung, finden Sie hier
Einzelselbsterfahrung für LSB und LSB in Ausbildung, finden Sie hier
Gruppensupervision für LSB und LSB in Ausbildung, finden Sie hier
Psychologische Beratung - Coaching - Selbsterfahrung - Wege zu sich selbst, finden Sie hier
Supervision - Reflexion des beruflichen Handelns, finden Sie hier
Gruppenselbsterfahrung für LSB Ausbildung – Wege zu sich selbst