Rechtliche Rahmenbedingungen für den Erwerb des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung
Der in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung lt. BGBl. II Nr. 112/ 2006 vorgesehene Nachweis der fachlichen Qualifikation umfasst unter § 1 Abs. 2. c) mind. 30h nachgewiesene Einheiten an Einzelselbsterfahrung. Eine aktuelle Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu den erforderlichen fachlichen Tätigkeiten und fachlichen Qualifikationen finden Sie hier.
Gemäß den Vorgaben der Gewerbeordnung § 3 und § 4 Abs. 3, bin ich ausbildungsberechtigt und biete Auszubildenden der Lebens- und Sozialberatung sowohl Gruppen- wie auch Einzelselbsterfahrung für den Erwerb des Gewerbescheins an.
Personen die bereits das Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) ausüben und den Erwerb einer Ausbildungsberechtigung anstreben, haben ebenfalls die Möglichkeit im Rahmen meines Angebotes der Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung, die erforderlichen Stunden zu absolvieren.
Warum Einzelselbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater_innen so wichtig ist:
- intensives Kennenlernen der eigenen Person
- Verhalten und Rolle in Gruppen verstehen
- sich selbst neu Erleben
- Erweiterung der Beratungskompetenz
- sich selbst in der Rolle der Klientin bzw. des Klienten erfahren
Einzelselbsterfahrung für LSB Ausbildung – Wege zu sich selbst